Fachkunde-Modul
„EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Die Schulung im Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ umfasst insgesamt 38 Lerneinheiten.
  • Die physische Präsenz findet in Karlsruhe statt.
  • Der Schulungsnachweis am Ende des Kurses ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für das Fachkunde-Zertifikat.
  • Preis: 790 € (umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 UStG)


RECHTLICHE GRUNDLAGE
Die nichtmedizinische, gewerbliche Anwendung von Hochfrequenzgeräten unterliegt der NiSV (§ 2 Abs. 1 Nr. 4). Der Betrieb ist mit bestimmten Anforderungen verbunden (§ 3 NiSV). Dazu gehört, dass jeder Anwender über die erforderliche Fachkunde verfügen muss und diese gegenüber den Behörden nachzuweisen ist (§ 3 Abs. 3 Satz 3 NiSV).

Die erforderliche Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung in den beiden folgenden Fachkunde-Modulen erworben:

  • Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
  • EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik

Der Nachweis der Fachkunde erfolgt durch ein Zertifikat. Die Ausstellung eines Zertifikats setzt eine erfolgreiche Prüfung voraus. Die Abnahme der Prüfung sowie die Ausstellung des Zertifikats darf nur durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Zertifizierungsstelle) erfolgen. (§ 4a NiSV).


ANWENDUNGSBEISPIELE

Zu den typischen Anwendungen von Hochfrequenzgeräten gehören Behandlungen zur Hautstraffung, zur Hautverjüngung, zur Figurbehandlung sowie zur Nadelepilation. Zum Einsatz kommen z. B. monopolare, bipolare oder multipolare Radiofrequenzgeräte und Nadelepilationsgeräte.


VORRAUSSETZUNGEN

  • Die Fachkunde im Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis ist eine
    Zulassung zur Prüfung im Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ nicht möglich.
  • Die Fachkunde im Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist entweder durch entsprechendes Fachkunde-Zertifikat oder durch eine Gleichwertigkeit nachzuweisen (Anhang 3 NiSV).

Für weitere Informationen siehe Seite zum Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“.

AUFBAU DER SCHULUNG
Inhalte,Schulungsformen und Anzahl der Lerneinheiten sind durch die Fachkunderichtlinie vorgegeben. Die Schulung umfasst insgesamt 38 Lerneinheiten (LE), davon 18 LE im E-Learning, 10 LE in virtueller Präsenz und 10 LE in physischer Präsenz.


SCHULUNGSNACHWEIS

Nach Abschluss der Schulung wird ein Schulungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt. Mit diesem Nachweis kann sich der Teilnehmer bei einer Zertifizierungsstelle zur Prüfung anmelden.


PRÜFUNG

Die Prüfung zum Nachweis der Fachkunde muss vor einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle abgelegt werden. Die Prüfung erfolgt schriftlich. Sie besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit mindestens 30 Fragen sowie zusätzlich 4 offenen
Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70% der maximal möglichen Punktezahl erreicht werden.

WICHTIGE REGULATORISCHE HINWEISE

  • Für approbierte Ärzte gelten abweichende Anforderungen für den Erwerb der Fachkunde (§ 5 Abs. 1 NiSV). 
  • Das Fachkundezertifikat wird für fünf Jahre befristet ausgestellt, beginnend ab dem Datum des Abschlusses der jeweils zugrundeliegenden Schulung. Die Erneuerung der Fachkunde setzt die Teilnahme an einer geeigneten Aktualisierungsschulung sowie eine erfolgreiche Prüfung voraus. 
  • Die folgenden Anwendungen fallen unter Arztvorbehalt: Hochfrequenzanwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, sowie Hochfrequenzanwendungen, die der thermischen Fettgewebereduktion oder der Behandlung von Gefäßveränderungen oder von pigmentierten Hautveränderungen dienen (§ 6 Abs. 2 NiSV). 
  • Bei Kombinationsanlagen ist für jede Technologie und Anwendungsart, die unter die NiSV fallen, eine entsprechende Fachkunde erforderlich.
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