ANWENDUNGSBEZOGENER LEHRGANG ZUR QUALIFIKATION ALS
LASERSCHUTZBEAUFTRAGTER (gemäß OStrV und TROS)
Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter erforderlich, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.
Der Laserschutzkurs von VIAPLANA vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter speziell für medizinische und kosmetische Anwendungen. Die Teilnehmenden lernen die wesentlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen kennen, die für den sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen relevant sind. Sie werden darüber hinaus befähigt, die Aufgaben als Laserschutzbeauftragter gemäß § 5 Abs. 2 OStrV verantwortungsvoll wahrzunehmen.