DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Die nichtmedizinische, gewerbliche Anwendung von Ultraschallgeräten, Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen sowie Hochfrequenzgeräten (u. a.) unterliegt der NiSV (§ 2 Abs. 1). Der Betrieb ist mit bestimmten Anforderungen verbunden (§ 3 NiSV). Dazu gehört, dass jeder Anwender über die erforderliche Fachkunde verfügen muss und diese gegenüber den Behörden nachzuweisen ist (§ 3 Abs. 3 Satz 3 NiSV).
Die erforderliche Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung im Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ in Verbindung mit dem jeweiligen technologiebezogenen Fachkunde-Modul erworben.
Technologiebezogene Fachkunde-Module sind
Das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist somit die Voraussetzung für die übrigen Module. Der Nachweis der Fachkunde erfolgt durch ein Zertifikat. Die Ausstellung eines Zertifikats setzt eine erfolgreiche Prüfung voraus. Die Abnahme der Prüfung sowie die Ausstellung des Zertifikats darf nur durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Zertifizierungsstelle) erfolgen. (§ 4a NiSV).
KEIN EIGENSTÄNDIGES ZERTIFIKAT FÜR DAS FACHKUNDE-MODUL
„GRUNDLAGEN DER HAUT UND DEREN ANHANGSGEBILDE“
Die Zertifikate betreffen immer eine Fachkundegruppe. Eine Fachkundegruppe setzt sich zusammen aus dem Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ in Verbindung mit dem jeweiligen technologiebezogenen Modul „Ultraschall“, „Optische Strahlung“ oder „EMF (Hochfrequenzgeräte)in der Kosmetik“. Für das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ wird kein eigenständiges Zertifikat ausgestellt, es bildet aber die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung in dem
jeweiligen technologiebezogenen Modul.
GLEICHWERTIGKEIT MIT DEM FACHKUNDE-MODUL
„GRUNDLAGEN DER HAUT UND DEREN ANHANGSGEBILDE“
Wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft, ist eine Schulung im Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" nicht erforderlich:
Entsprechende Nachweise müssen vorliegen und von der Zertifizierungsstelle anerkannt werden. Die Gleichwertigkeit sollte
geprüft werden, bevor mit einer Schulung zu den anderen Fachkunde-Modulen begonnen wird.
AUFBAU DER SCHULUNG
Inhalte, Schulungsformen und Anzahl der Lerneinheiten sind durch die Fachkunderichtlinie vorgegeben. Die Schulung umfasst insgesamt 78 Lerneinheiten (LE), davon 28 LE im E-Learning und 50 LE in virtueller Präsenz. Eine Schulung in physischer Präsenz ist nicht vorgeschrieben.
SCHULUNGSNACHWEIS
Nach Abschluss der Schulung wird ein Schulungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt. Mit diesem Nachweis kann sich der Teilnehmer bei einer Zertifizierungsstelle zur Prüfung anmelden.
PRÜFUNG
Die Prüfung zum Nachweis der Fachkunde muss vor einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle abgelegt werden. Die Prüfung erfolgt schriftlich. Sie besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit mindestens 30 Fragen sowie zusätzlich 4 offenen Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70% der maximal möglichen Punktezahl erreichtwerden.