Fachkunde-Modul
„Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Die Schulung im Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ umfasst insgesamt 78 Lerneinheiten.
  • Die Schulungsformen sind E-Learning und virtuelle Präsenz.
  • Der Schulungsnachweis am Ende des Kurses ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für das Fachkunde-Zertifikat.
  • Preis: 990 € (umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 UStG)


RECHTLICHE GRUNDLAGE
Die nichtmedizinische, gewerbliche Anwendung von Ultraschallgeräten, Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen sowie Hochfrequenzgeräten (u. a.) unterliegt der NiSV (§ 2 Abs. 1). Der Betrieb ist mit bestimmten Anforderungen verbunden (§ 3 NiSV). Dazu gehört, dass jeder Anwender über die erforderliche Fachkunde verfügen muss und diese gegenüber den Behörden nachzuweisen ist (§ 3 Abs. 3 Satz 3 NiSV).

Die erforderliche Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung im Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ in Verbindung mit dem jeweiligen technologiebezogenen Fachkunde-Modul erworben.

Technologiebezogene Fachkunde-Module sind

  • Ultraschall
  • Optische Strahlung
  • MF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik

Das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist somit die Voraussetzung für die übrigen Module. Der Nachweis der Fachkunde erfolgt durch ein Zertifikat. Die Ausstellung eines Zertifikats setzt eine erfolgreiche Prüfung voraus. Die Abnahme der Prüfung sowie die Ausstellung des Zertifikats darf nur durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Zertifizierungsstelle) erfolgen. (§ 4a NiSV).

KEIN EIGENSTÄNDIGES ZERTIFIKAT FÜR DAS FACHKUNDE-MODUL
„GRUNDLAGEN DER HAUT UND DEREN ANHANGSGEBILDE“
Die Zertifikate betreffen immer eine Fachkundegruppe. Eine Fachkundegruppe setzt sich zusammen aus dem Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ in Verbindung mit dem jeweiligen technologiebezogenen Modul „Ultraschall“, „Optische Strahlung“ oder „EMF (Hochfrequenzgeräte)in der Kosmetik“. Für das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ wird kein eigenständiges Zertifikat ausgestellt, es bildet aber die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung in dem
jeweiligen technologiebezogenen Modul.

GLEICHWERTIGKEIT MIT DEM FACHKUNDE-MODUL
„GRUNDLAGEN DER HAUT UND DEREN ANHANGSGEBILDE“

Wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft, ist eine Schulung im Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" nicht erforderlich:

  • erfolgreiche Absolvierung einer staatlich anerkannten Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin
  • erfolgreiche Absolvierung eines Bildungsgangs staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin
  • erfolgreiche Absolvierung der Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe
  • berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren vor dem 5. Dezember 2021 (also mindestens seit dem 5. Dezember 2016

Entsprechende Nachweise müssen vorliegen und von der Zertifizierungsstelle anerkannt werden. Die Gleichwertigkeit sollte
geprüft werden, bevor mit einer Schulung zu den anderen Fachkunde-Modulen begonnen wird.


AUFBAU DER SCHULUNG
Inhalte, Schulungsformen und Anzahl der Lerneinheiten sind durch die Fachkunderichtlinie vorgegeben. Die Schulung umfasst insgesamt 78 Lerneinheiten (LE), davon 28 LE im E-Learning und 50 LE in virtueller Präsenz. Eine Schulung in physischer Präsenz ist nicht vorgeschrieben.


SCHULUNGSNACHWEIS

Nach Abschluss der Schulung wird ein Schulungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt. Mit diesem Nachweis kann sich der Teilnehmer bei einer Zertifizierungsstelle zur Prüfung anmelden.


PRÜFUNG

Die Prüfung zum Nachweis der Fachkunde muss vor einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle abgelegt werden. Die Prüfung erfolgt schriftlich. Sie besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit mindestens 30 Fragen sowie zusätzlich 4 offenen Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70% der maximal möglichen Punktezahl erreichtwerden.



WICHTIGE REGULATORISCHE HINWEISE
  • Für approbierte Ärzte gelten abweichende Anforderungen für den Erwerb der Fachkunde in den Modulen „Optische Strahlung“, „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ und „Ultraschall“ (§ 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 1 NiSV).
  • Das Fachkundezertifikat wird für fünf Jahre befristet ausgestellt, beginnend ab dem Datum des Abschlusses der jeweils
    zugrundeliegenden Schulung. Die Erneuerung der Fachkunde setzt die Teilnahme an einer geeigneten Aktualisierungsschulung sowie eine erfolgreiche Prüfung voraus.
  • Bestimmte Anwendungen der technologiebezogenen Fachkunde-Module fallen unter Arztvorbehalt.
  • Bei Kombinationsanlagen ist für jede Technologie und Anwendungsart, die unter die NiSV fallen, eine entsprechende Fachkunde erforderlich.
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