Fachkunde-Modul
„Ultraschall“

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Die Schulung im Fachkunde-Modul „Ultraschall“ umfasst insgesamt 38 Lerneinheiten.
  • Die physische Präsenz findet in Karlsruhe statt.
  • Der Schulungsnachweis am Ende des Kurses ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für das Fachkunde-Zertifikat.
  • Preis: 790 € (umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 UStG)


RECHTLICHE GRUNDLAGE

Die nichtmedizinische, gewerbliche Anwendung von Ultraschallgeräten unterliegt der NiSV (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Der Betrieb ist mit bestimmten Anforderungen verbunden (§ 3 NiSV). Dazu gehört, dass jeder Anwender über die erforderliche Fachkunde verfügen muss und diese gegenüber den Behörden nachzuweisen ist (§ 3 Abs. 3 Satz 3 NiSV).

Die erforderliche Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung in den beiden folgenden Fachkunde-Modulen erworben:

  • Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
  • Ultraschall

Der Nachweis der Fachkunde erfolgt durch ein Zertifikat. Die Ausstellung eines Zertifikats setzt eine erfolgreiche Prüfung voraus. Die Abnahme der Prüfung sowie die Ausstellung des Zertifikats darf nur durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Zertifizierungsstelle) erfolgen. (§ 4a NiSV).


ANWENDUNGSBEISPIELE

Zu den typischen Anwendungen von Ultraschall gehören z. B. die Mikromassage des Hautgewebes und das Einschleusen von Pflegeprodukten (Phonophorese). Zum Einsatz kommen Ultraschallgeräte mit unterschiedlichen Schallkopfgrößen und Frequenzen.


VORRAUSSETZUNGEN

  • Die Fachkunde im Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis ist eine
    Zulassung zur Prüfung im Fachkunde-Modul „Ultraschall“ nicht möglich.
  • Die Fachkunde im Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist entweder durch entsprechendes Fachkunde-Zertifikat oder durch eine Gleichwertigkeit nachzuweisen (Anhang 3 NiSV).

Für weitere Informationen siehe Seite zum Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“.


AUFBAU DER SCHULUNG

Inhalte, Schulungsformen und Anzahl der Lerneinheiten sind durch die Fachkunderichtlinie vorgegeben. Die Schulung umfasst insgesamt 38 Lerneinheiten (LE), davon 19 LE im E-Learning, 11 LE in virtueller Präsenz und 8 LE in physischer Präsenz.


SCHULUNGSNACHWEIS
Nach Abschluss der Schulung wird ein Schulungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt. Mit diesem Nachweis kann sich der Teilnehmer bei einer Zertifizierungsstelle zur Prüfung anmelden.


PRÜFUNG

Die Prüfung zum Nachweis der Fachkunde muss vor einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle abgelegt werden. Die Prüfung erfolgt schriftlich. Sie besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit mindestens 30 Fragen sowie zusätzlich 4 offenen
Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70% der maximal möglichen Punktezahl erreicht werden.


WICHTIGE REGULATORISCHE HINWEISE

  • Für approbierte Ärzte gelten abweichende Anforderungen für den Erwerb der Fachkunde (§ 9 Abs. 1 NiSV).
  • Das Fachkundezertifikat wird für fünf Jahre befristet ausgestellt, beginnend ab dem Datum des Abschlusses der jeweils zugrundeliegenden Schulung. Die Erneuerung der Fachkunde setzt die Teilnahme an einer geeigneten Aktualisierungsschulung sowie eine erfolgreiche Prüfung voraus.
  • Die folgenden Anwendungen fallen unter Arztvorbehalt: Ultraschallanwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, sowie Ultraschallanwendungen, die der gezielten thermischen Gewebekoagulation oder der Fettgewebereduktion dienen (§ 9 Abs. 2 NiSV).
  • Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden (§ 10 NiSV).
  • Bei Kombinationsanlagen ist für jede Technologie und Anwendungsart, die unter die NiSV fallen, eine entsprechende Fachkunde erforderlich.
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