DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Die nichtmedizinische, gewerbliche Anwendung von Ultraschallgeräten unterliegt der NiSV (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Der Betrieb ist mit bestimmten Anforderungen verbunden (§ 3 NiSV). Dazu gehört, dass jeder Anwender über die erforderliche Fachkunde verfügen muss und diese gegenüber den Behörden nachzuweisen ist (§ 3 Abs. 3 Satz 3 NiSV).
Die erforderliche Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung in den beiden folgenden Fachkunde-Modulen erworben:
Der Nachweis der Fachkunde erfolgt durch ein Zertifikat. Die Ausstellung eines Zertifikats setzt eine erfolgreiche Prüfung voraus. Die Abnahme der Prüfung sowie die Ausstellung des Zertifikats darf nur durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Zertifizierungsstelle) erfolgen. (§ 4a NiSV).
ANWENDUNGSBEISPIELE
Zu den typischen Anwendungen von Ultraschall gehören z. B. die Mikromassage des Hautgewebes und das Einschleusen von Pflegeprodukten (Phonophorese). Zum Einsatz kommen Ultraschallgeräte mit unterschiedlichen Schallkopfgrößen und Frequenzen.
VORRAUSSETZUNGEN
Für weitere Informationen siehe Seite zum Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“.
AUFBAU DER SCHULUNG
Inhalte, Schulungsformen und Anzahl der Lerneinheiten sind durch die Fachkunderichtlinie vorgegeben. Die Schulung umfasst insgesamt 38 Lerneinheiten (LE), davon 19 LE im E-Learning, 11 LE in virtueller Präsenz und 8 LE in physischer Präsenz.
SCHULUNGSNACHWEIS
Nach Abschluss der Schulung wird ein Schulungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt. Mit diesem Nachweis kann sich der Teilnehmer bei einer Zertifizierungsstelle zur Prüfung anmelden.
PRÜFUNG
Die Prüfung zum Nachweis der Fachkunde muss vor einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle abgelegt werden. Die Prüfung erfolgt schriftlich. Sie besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit mindestens 30 Fragen sowie zusätzlich 4 offenen
Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70% der maximal möglichen Punktezahl erreicht werden.
WICHTIGE REGULATORISCHE HINWEISE