DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Die nichtmedizinische, gewerbliche Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen unterliegt der NiSV (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3). Der Betrieb ist mit bestimmten Anforderungen verbunden (§ 3 NiSV). Dazu gehört, dass jeder Anwender über die erforderliche Fachkunde verfügen muss und diese gegenüber den Behörden nachzuweisen ist (§ 3 Abs. 3 Satz 3 NiSV).
Die erforderliche Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung in den beiden folgenden Fachkunde-Modulen erworben:
Der Nachweis der Fachkunde erfolgt durch ein Zertifikat. Die Ausstellung eines Zertifikats setzt eine erfolgreiche Prüfung voraus. Die Abnahme der Prüfung sowie die Ausstellung des Zertifikats darf nur durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Zertifizierungsstelle) erfolgen. (§ 4a NiSV).
ANWENDUNGSBEISPIELE
Zu den typischen Anwendungen von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen gehören die dauerhafte Haarentfernung und die Hautverjüngung. Zum Einsatz kommen z. B. Diodenlaser, Laser mit mehreren Wellenlängen, IPL-Geräte oder SHR-Geräte.
VORRAUSSETZUNGEN
Für weitere Informationen siehe Seite zum Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“.
AUFBAU DER SCHULUNG
Inhalte, Schulungsformen und Anzahl der Lerneinheiten sind durch die Fachkunderichtlinie vorgegeben. Die Schulung umfasst insgesamt 117 Lerneinheiten (LE), davon 33 LE im E-Learning, 43 LE in virtueller Präsenz und 41 LE in physischer Präsenz.
SCHULUNGSNACHWEIS
Nach Abschluss der Schulung wird ein Schulungsnachweis über die erfolgreiche
Teilnahme ausgestellt. Mit diesem Nachweis kann sich der Teilnehmer bei
einer Zertifizierungsstelle zur Prüfung anmelden.
PRÜFUNG
Die Prüfung zum Nachweis der Fachkunde muss vor einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle abgelegt werden. Die Prüfung erfolgt schriftlich. Sie besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit mindestens 45 Fragen sowie zusätzlich 6 offenen
Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70% der maximal möglichen Punktezahl erreicht werden.
WICHTIGE REGULATORISCHE HINWEISE